Unterricht/Abrechnung als Leistung für Bildung und Teilhabe nach SGB II, SGBXII, AsylbLG, BKGG). Genehmigung und Abrechnung erfolgt über Antrag vom Job-Center Buchholz.
„Bildungsgutschein“
Zum Unterstützen bei Schulabschluss / Berufsabschluss / beruflicher Weiterqualifizierung ist ein Abrechnen nach AVGS (Aktivierungsgutschein) möglich. Besondere Förderung umfasst u.a. Lesen, Schreiben, Mathematik. Abrechnung erfolgt auf Antrag beim Job-Center.